Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertrags-GEGENSTAND
(1) Die AV-scooters GbR, Joachim-Becher-Straße 2, 67346 vermietet Scooter mit einem Elektroantrieb (nachfolgend „eScooter“ genannt) mithilfe der AeroPS App. Eine Vermietung erfolgt nur an ordnungsgemäß über die AeroPS App registrierte Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), nur im Falle von bestehenden Verfügbarkeiten. Die eScooter stehen dem Kunden an ausgewählten Flugplätzen zur Verfügung.
(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für über die AeroPS App abgeschlossenen Mietverträge.
(3) Vertragspartner des Kunden ist:
AV-scooters GbR
Joachim-Becher-Straße 2,
67346 Speyer
vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Tim Dalwitz und Tobias Schoppe.
(4) Der Vertrag wird über die Zeit geschlossen, die der Kunde über die AeroPS App bezahlt.
(5) AV-scooters GbR behält sich das Recht vor, Änderungen dieser AGB vorzunehmen, soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Änderungen werden dem Kunden durch Benachrichtigung und durch Veröffentlichung auf der AV-scooters GbR Website bekannt gegeben. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht in Textform binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolge des Schweigens wird die AV-scooters GbR den Kunden zusammen mit der Änderungsmitteilung noch gesondert hinweisen.
(6) Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen in andere Sprachen hat die deutsche Fassung Vorrang.
§ 2 ABSCHLUSS VON MIETVERTRÄGEN
(1) Durch die Bezahlung über die AeroPS App akzeptiert der Kunde die AGB und bucht verbindlich einen eScooter für den ausgewählten (und bezahlten) Zeitraum.
(2) Der Vertrag beginnt bei Übernahme des Rollers an der Rollerstation im Gebäude des jeweiligen Flugplatzes.
(3) Der Vertrag endet nach Rückgabe des eScooters in der dafür vorgesehenen Fläche am jeweiligen Flugplatz.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, vor Fahrtantritt auffallende, offensichtlich die Verkehrssicherheit oder die allgemeinen Funktionsweisen des eScooters beeinträchtigenden Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen unverzüglich der AV-scooters GbR zu melden und von einer Nutzung des eScooters zu abzusehen.
(5) AV-scooters GbR ist berechtigt, den Kunden bei wesentlichen Störungen des Nutzungsablaufes über die AeroPS zu kontaktieren.
§ 3 MIETENDE
(1) Möchte der Kunde den Mietvertrag beenden, so muss er den eScooter ordnungsgemäß gemäß § 6 am Ausgangsort (vorgesehene Fläche am Flugplatz) abstellen.
(2) Sollte die im Voraus angegebene und bezahlte Mietdauer nach dem Abstellen des eScooters überschritten sein, ist der Kunde verpflichtet den noch offenen Betrag über die AeroPS App zu bezahlen.
(3) Die Roller sind im Gebäude videoüberwacht, jegliche Art von Missbrauch oder vorsätzlicher Falschbenutzung der eScooter wird geahndet.
§ 4 ORDNUNGSGEMÄSSE RÜCKGABE UND PARKEN DES eSCOOTERs
(1) Der Kunde hat den eScooter in gleichem Zustand zurückgeben, wie dieser bzgl. optischer und technischer Beschaffenheit zur Verfügung gestellt wurde.
(2) Der eScooter darf an keinem Ort geparkt werden, an dem das Parken durch die lokalen Vorschriften der jeweiligen Stadt verboten ist.
(3) Durch den abgestellten eScooter dürfen keine Gefahren oder Beeinträchtigungen für die
Verkehrssicherheit entstehen.
§ 5 ZAHLUNGSMETHODE
Dem Kunden steht folgende Zahlungsmethode zur Verfügung.
Zahlung über AeroPS, die Zahlung wird durch die AeroPS GmbH abgewickelt
§ 6 MIETZAHLUNG
(1) Die Miete muss vor Antritt der Fahrt über die AeroPS App bezahlt werden.
(2) Die Preisgestaltung setzt sich wie folgt zusammen:
- Preis/h: 3,50€
- Maximaler Preis/Tag (mehr als 4 Std.): 16,00€
Der Kunde verpflichtet sich die oben aufgeführten Preise mit der in §7 aufgeführten Zahlungsmethode entsprechend der Nutzung zu entrichten.
§ 7 FAHRBERECHTIGUNG
(1) Zur Führung von eScootern von AV-scooters sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die ein Mindestalter von 18 Jahren vollendet haben und
(2) Der Kunde muss in der Lage sein, den eScooter verkehrssicher nach den jeweils geltenden verkehrs- und ordnungsrechtlichen Regelungen zu führen.
(3) Der Gesetzgeber schreibt eine Alkoholgrenze von max. 0,5 Promille, für Fahranfänger 0,0 Promille vor.
§ 8 ALLGEMEINE PFLICHTEN DES KUNDEN/VERBOTE
(1) Der Kunde ist verpflichtet, mit dem eScooter pfleglich und schonend umzugehen, sich an die geltenden Verkehrsvorschriften zu halten und durch die Nutzung des eScooters keine Rechte und Rechtsgüter Dritter zu gefährden.
(2) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
a) die maximale Belastungsgrenze von 100 kg einzuhalten,
b) den eScooter während der Mietzeit unabgeschlossen nicht unbeaufsichtigt zu lassen,
c) Mängel und Schäden, insbesondere Gewalt- und Unfallschäden, oder grobe Verschmutzungen unverzüglich nach Feststellung der AV-scooters GbR mitzuteilen,
e) beim Führen des eScooters im Straßenverkehr die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nach Maßgabe der §§ 10 bis 13 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung einzuhalten,
g) den eScooter ordnungsgemäß gemäß § 6 zu parken.
(3) Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
a) den eScooter unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰,
b) den eScooter für Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen oder Rennen jeder Art zu verwenden,
c) den eScooter für Fahrzeugtests, Fahrschulungen oder zur gewerblichen Mitnahme von Personen oder für gewerbliche Transporte (z.B. Kurierfahrten, Pizzalieferung) zu verwenden,
d) den eScooter für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, zu verwenden,
e) mit dem eScooter Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den eScooter beschädigen könnten,
f) den eScooter mit einer weiteren Person gleichzeitig zu verwenden,
g) den eScooter für die Begehung von Straftaten zu verwenden,
h) eigenmächtig Reparaturen oder Umbauten jeglicher Art am eScooter auszuführen oder ausführen zu lassen.
(4) Der Kunde hat im Interesse der Umwelt, der Allgemeinheit und der anderen Kunden auf eine umweltschonende, stromsparende und ordnungsgemäße Fahrweise zu achten.
§ 9 VERHALTEN BEI UNFALL
(1) Unfälle mit einem eScooter von AV-scooters muss der Kunde unverzüglich der Geschäftsführung von AV-scooters GbR melden.
(2)Der Kunde hat soweit es ihm möglich und zumutbar ist nach einem Unfall unverzüglich die Polizei hierüber zu informieren und auf eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls hinzuwirken. Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme oder ist dies aus anderen Gründen nicht möglich, hat der Kunde dies der Geschäftsführung von AV-scooters GbR unverzüglich mitzuteilen und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet war. Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem
a) die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist (oder, sollte eine polizeiliche Aufnahme nicht möglich sein, AV-scooters davon vertragsgemäß informiert wurde), und
b) nach Absprache mit AV-scooters ggf. Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadensminderung ergriffen wurden.
(3) Der Kunde darf im Falle von Unfällen, an denen ein von ihm geführter eScooter beteiligt war, keine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.
(4) Unabhängig davon, ob ein Unfall selbst- oder fremdverschuldet war, wird die AV-scooters GbR dem Kunden im Nachgang zur Meldung ein Formblatt zur Schadensmeldung zur Verfügung stellen. Dieses Formular ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Formulars beim Kunden vollständig ausgefüllt an die Geschäftsführung von AV-scooters GbR zurück zu senden. Erfolgt keine fristgemäße Rücksendung des Formulars zur Schadensmeldung, so kann der Unfall nicht von der Versicherung bearbeitet und ggf. reguliert werden. Verweigert die Versicherung eine Regulierung allein aufgrund der verspäteten Absendung durch den Kunden, wird die AV-scooters GbR seine hieraus resultierenden Ansprüche gegen den Kunden geltend machen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben zum Unfall- / Schadensverlauf, insbesondere auch zum Unfallort zu machen.
§ 10 VERSICHERUNG
(1) Die eScooter von AV-scooters sind in Deutschland haftpflichtversichert.
(2) Der Kunde darf keine Haftpflichtschäden ohne vorherige Zustimmung der von AV-scooters GbR anerkennen oder befriedigen.
(3) Wird der eScooter während der Nutzungszeit des Kunden schuldhaft beschädigt, hat der Kunde die Kosten zur Behebung des Schadens, einschließlich der anteiligen Kosten einer gegebenenfalls erforderlichen Neuanschaffung, zu ersetzen. Etwaige Kompensationszahlungen durch die Versicherung werden angerechnet.
(4) Etwaige Haftungsbegrenzungen für Schäden am eScooter zugunsten des Kunden gelten nicht, wenn der Kunde den Schaden vorsätzlich herbeiführt.
(5) Verletzt der Kunde eine andere Verpflichtung und führt dies zu einer Befreiung des Versicherers von seiner Zahlungsverpflichtung, entfällt jeglicher Versicherungsschutz.
(6) Führt ein Verstoß des Kunden gegen die in diesem Vertrag geregelten Pflichten dazu, dass der Versicherer die AV-scooters Gbr in Regress nehmen kann, kann diese in gleichem Umfang den Kunden in Regress nehmen.
§ 11 HAFTUNG DER AV-scooters GbR
(1) Die AV-scooters GbR haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die AV-scooters Gbr
(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und
(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, der Höhe nach jedoch begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Personen, deren Verschulden die AV-scooters GbR nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit die AV-scooters GbR einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat oder für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung von AV-scooters GbR für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, Art. 82) bleibt ebenfalls unberührt.
§ 12 HAFTUNG DES KUNDEN
(1) Der Kunde haftet gegenüber der AV-scooters GbR für Schäden, die er zu vertreten hat.
Dies beinhaltet insbesondere Verstöße gegen § 8 oder auch die von ihm zu vertretene Entwendung, Beschädigung oder Verlust eines eScooters. Die AV-scooters GbR hat einen Anspruch gegen den Kunden auf Freistellung von berechtigten Ansprüchen Dritter, sofern der Kunde keinen Versicherungsschutz hat. Dies schließt die Kosten einer etwaig erforderlichen Rechtsverteidigung ein. Klarstellend wird festgehalten, dass ein etwaiges Mitverschulden Dritter berücksichtigt wird.
(2) Der Kunde haftet für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafgesetzbuchs, die von ihm im Zusammenhang mit der Nutzung von eScootern der AV-scooters GbR zu vertreten sind nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er kommt für alle hieraus entstehenden Kosten auf und stellt AV-scooters vollständig von etwaigen hieraus resultierenden Forderungen Dritter frei. Sofern ein Schaden durch die ordnungs- und vertragsgemäße Nutzung eines mangelhaften eScooters verursacht wird, haftet der Kunde nicht.
(3) Der Kunde haftet nicht, soweit eine Versicherung für den Schaden aufkommt und nicht auf den Vermieter Rückgriff genommen wird.
(4) Eine etwaige zwischen AV-scooters und dem Kunden vereinbarte Haftungsbegrenzung zugunsten des Kunden für Schäden am eScooter gilt nicht, wenn der Kunde den Schaden vorsätzlich herbeiführt.
(5) Führt der Kunde den Schaden an einem eScooter grob fahrlässig herbei, ist eine etwaige Haftungsbegrenzung zugunsten des Kunden gegenüber dem Vermieter nicht durch einen etwaigen Betrag einer Selbstbeteiligung beschränkt, sondern übersteigt diesen Betrag um denjenigen Betrag, um den der Versicherer seine Leistung an die AV-scooters GbR gemäß § 81 Abs. 2 VVG kürzt.
§ 13 Umsatzsteuerbefreiung
Nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes ist die „AV-scooters“ GbR von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit. Somit wird auf den ausgestellten Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen.